Sehr geehrter Herr Minister
Ich beehre mich, Ihnen im Namen des Bundesrates der Schweizerischen Eidgenossenschaft folgendes mitzuteilen:
Zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Slowenien werden diplomatische und konsularische Beziehungen aufgenommen. Diese Beziehungen richten sich nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts, wie sie im Wiener Uebereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen sowie im Wiener Uebereinkommen vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen kodifiziert worden sind.
Weitere Einzelheiten werden in gesonderten Vereinbarungen geregelt.
Ich schlage vor, dass dieser Brief zusammen mit Ihrem Antwortbrief eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer geschätzten Antwort in Kraft tritt.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Namens und im Auftrage des
Bundespräsidenten der
Schweizerischen
Eidgenossenschaft und
Vorsteher des
Eidgenössischen
Departementes für
auswärtige Angelegenheiten:
Jenö C. A. Staehelin e. h.
Seine Exzellenz
Herrn Dimitrij Rupel
Minister für auswärtige
Angelegenheiten
der Republik Slowenien
Ljubljana
Nr. 921-25-2096
Ljubljana, den 31. 1. 1992
Euere Exzellenz,
Es ist mir die Ehre, Ihnen den Erhalt Ihres Briefes vom 31. 1. 1992 über die Aufnahme der diplomatischen und konsularischen Beziehungen zwischen unseren Staaten mit folgendem Wortlaut zu bestätigen:
»Zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Slowenien werden diplomatische und konsularische Beziehungen aufgenommen. Diese Beziehungen richten sich nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts, wie sie im Wiener Uebereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen sowie im Wiener Uebereinkommen vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen kodifiziert worden sind.
Weitere Einzelheiten werden in gesonderten Vereinbarungen geregelt.
Ich schlage vor, dass dieser Brief zusammen mit Ihrem Antwortbrief eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer geschätzten Antwort in Kraft tritt.«
Mit dem Wortlaut Ihres Briefes, der mit diesem Antwortbrief das Abkommen über die Aufnahme der diplomatischen und konsularischen Beziehungen bildet, sind wir völlig einverstanden.
Erlauben Sie mir, euere Exzellenz, Ihnen die Ausdrücke meiner vorzüglichen Hochachtung zu versichern.
Zoran Thaler e. h.
Stellvertretender Minister
für auswätige Augelegenheiten
Seine Exzellenz
Herrn Jenö C. A. Staehelin
Besonderer Gesandter
des Bundespräsidenten der
Schweizerischen Eidgenossenschaft