Herr Minister,
ich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter Bezugnahme auf das Abkommen vom 5. November 1992 zwichen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Slowenien über Finanzierungshilfen zur Existenzgründung und beruflichen Eingliederung von Fachkräften der Republik Slowenien, den Notenwechsel vom 25./29. November 1993 und den Notenwechsel vom 9./29. Juni 1995 sowie auf den Notenwechsel vom 16. Juni 1994 zwichen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Slowenien folgende Vereinbarung über Begleitmaßnahmen vorzuschlagen:
1. Die Vereinbarung über das Vorhaben “Berater im Rahmen des slowenisch-deutschen Rückkehrerprogramms und Finanzierung von Begleitmaßnahmen” abgeschlossen durch den Notenwechsel vom 25. November und 29. November 1993, wird wie folgt ergänzt:
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland erbringt für die Einzahlung in den Kreditgarantiefonds, für Fortbildungs- und Beratungsmaßnahmen, Wirtschaftlichkeitsstudien, Untersuchungen und Planungen Leistungen in Höhe von bis zu weiteren 1.000.000 DM (in Worten: Eine Million Deutsche Mark) als einseitigen Zuschuß.
2. Im übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs erwähnten Abkommens vom 5. November 1992, der Vereinbarung vom 25./29. November 1993, der Vereinbarung vom 9./29. Juni 1995 sowie der Vereinbarung vom 16. Juni 1994 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Slowenien fort.
3. Diese Vereinbarung wird in deutscher und slowenischer Sprache geschlossen, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Falls sich die Regierung der Republik Slowenien mit den unter Nummer 1 bis 3 gemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung zwichen unseren beiden Regierungen bilden, die an dem Tag in Kraft tritt, an dem die Regierung der Republik Slowenien der Regierung der Bundesrepublik Deutschland mitgeteilt hat, daß die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten dieser Vereinbarung vorliegen.
Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Laibach, den 24. November 1997
Heike Zenker e.h.
Seiner Exzellenz
dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten
der Republik Slowenien
Herrn Boris Frlec
Laibach
v čast mi je potrditi prejem Vaše note z dne 24. novembra 1997, ki se glasi kot sledi:
Njena Ekscelenca
Gospa Heike Zenker
Veleposlanica Zvezne republike Nemčije
Ljubljana
Njegovi Ekscelenci
Ministru za zunanje zadeve
Republike Slovenije
Gospodu Borisu Frlecu
Ljubljana
Exzellenz,
ich beehre mich, Ihnen den Empfang Ihrer Note vom 24. November 1997 zu bestätigen, die wie folgt lautet:
“Herr Minister,
ich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter Bezugnahme auf das Abkommen vom 5. November 1992 zwichen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Slowenien über Finanzierungshilfen zur Existenzgründung und beruflichen Eingliederung von Fachkräften der Republik Slowenien, den Notenwechsel vom 25./29. November 1993 und den Notenwechsel vom 9./29. Juni 1995 sowie auf den Notenwechsel vom 16. Juni 1994 zwichen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Slowenien folgende Vereinbarung über Begleitmaßnahmen vorzuschlagen:
1. Die Vereinbarung über das Vorhaben “Berater im Rahmen des slowenisch-deutschen Rückkehrerprogramms und Finanzierung von Begleitmaßnahmen” abgeschlossen durch den Notenwechsel vom 25. November und 29. November 1993, wird wie folgt ergänzt:
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland erbringt für die Einzahlung in den Kreditgarantiefonds, für Fortbildungs- und Beratungsmaßnahmen, Wirtschaftlichkeitsstudien, Untersuchungen und Planungen Leistungen in Höhe von bis zu weiteren 1.000.000 DM (in Worten: Eine Million Deutsche Mark) als einseitigen Zuschuß.
2. Im übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs erwähnten Abkommens vom 5. November 1992, der Vereinbarung vom 25./29. November 1993, der Vereinbarung vom 9./29. Juni 1995 sowie der Vereinbarung vom 16. Juni 1994 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Slowenien fort.
3. Diese Vereinbarung wird in deutscher und slowenischer Sprache geschlossen, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Falls sich die Regierung der Republik Slowenien mit den unter Nummer 1 bis 3 gemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung zwichen unseren beiden Regierungen bilden, die an dem Tag in Kraft tritt, an dem die Regierung der Republik Slowenien der Regireung der Bundesrepublik Deutschland mitgeteilt hat, daß die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten dieser Vereinbarung vorliegen.
Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.”
Ich beehre mich, Ihnen, Exzellenz, das Einverständnis der Regierung der Republik Slowenien mit dem obenzitierten mitzuteilen.
Genehmigen Sie, Exzellenz, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Ljubljana, den 5. Januar 1998
Dr. Boris Frlec e. h.
Ihre Exzellenz
Frau Heike Zenker
Botschafterin der Bundesrepublik Deutschland
Ljubljana