Republike Slovenije
Andrej Šter l. r.
Zvezni minister za notranje zadeve
Republike Avstrije
Caspar Einem l. r.
Der Innenminister der Republik Slowenien und der Bundesminister für Inneres der Republik Österreich, in der Folge Parteien genannt, nehmen anläßlich ihres Treffens im Rahmen der Eröffnung der Dienststelle des Grenzdienstes der Bundesgendarmerie am 29. Juni 1996 in Spielfeld im Zusammenhang mit der Grenzabfertigung an den entlang der gemeinsamen Staatsgrenze gelegenen Grenzübergängen,
unter Beachtung der gültigen Gesetzgebung und der völkerrechtlichen Verpflichtungen beider Staaten,
im Bewußtsein der bisherigen positiven Erfahrungen in der Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten,
mit dem Ziel, die laufenden Verhandlungen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn- und Straßenverkehr und über die Zusammenarbeit bie der Grenzüberwachung möglichst rasch zu einem Abschlauß zu bringen
folgendes einvernehmlich in Aussicht:
1. Beide Parteien werden bemüht sein,
a) durch eine abgestimmte Regelung des Verkehrs über die Grenzen,
b) durch eine ausreichende Ausstattung mit Paßlesegeräten und EDV-Terminals,
c) durch die Besetzung der zwischen Österreich und Slowenien bestehenden Grenzübergänge nach Maßgabe der personellen Möglichkeiten mit einer ausreichenden Anzahl von Bediensteten
einen staufreien Verkehrsstrom an den Grenzübergängen zu erreichen, wobei die vorgeschriebenen Grenzkontrollen ordnungsgemäß durchzuführen sind.
2. Die Ein- und Ausgangsabfertigung an den Grenzübergängen wird nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten sowie nach Bedarf und Zweckmäßigkeit im Rahmen der in jeder Fahrtrichtung bestehenden Spuren getrennt durchgeführt für
a) Staatsangehörige der EU-Staaten
b) slowenische Staatsangehörige
c) sonstige Drittstaatsangehörige.
Die unter lit. a) genannte Spur darf auch von Staatsangehörigen der EWR-Staaten benutzt werden.
Die unter lit. b) genannte Spur darf auch von Staatsangehörigen, die weder in Österreich noch in Slowenien der Sichtvermerkspflicht unterliegen, benützt werden.
3. Zu diesem Zweck beabsichtigen beide Parteien, auf den Zufahrten zu den Grenzübergangsstellen nach Maßgabe der räumlichen Gegebenheiten die notwendige Anzahl von Fahrspuren vorzusehen. Die Öffnung der jeweiligen Fahrspuren erfolgt durch Kontaktnahme zwischen den zuständigen Grenzdienststellen nach dem durch das Verkehrsaufkommen bedingten Bedarf, wobei die Fahrspuren entsprechend zu kennzeichnen sind.
Die graphische Darstellung der Kennzeichnung samt Erklärung ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.
4. Falls Reisende die abgesprochene und bezeichnete Verkehrsregelung nicht beachten und sich in die falsche Fahrspur einreihen, werden sie, wenn dies wegen der Arbeitsteilung notwendig ist, in die richtige Fahrspur verwiesen werden.
Um die Grenzabfertigung zu beschleunigen, sollen im Einzelfall notwendige Intensivkontrollen auf gesonderten Revisionsplätzen durchgeführt werden.
5. Beide Parteien bekunden ihre Bereitschaft, im Falle von Maßnahmen, die geeignet sein könnten, die zügige Grenzabfertigung zu beeinträchtigen, die Leiter der jeweils betroffenen Grenzdienststellen im vorhinein ehestmöglich zu informieren. Dieser Informationsaustausch soll jedoch die beabsichtigten Maßnahmen nicht beeinträchtigen.
Beide Parteien werden in Hinkunft überdies dafür Sorge tragen, daß zwischen den Grenzdienststellen alle Möglichkeiten der Kooperation wahrgenommen werden, die geeignet sind, längere Staus zu vermeiden.
Für die innerstaatliche Umsetzung des Protokolls sind in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Stellen auf slowenischer Seite die Direktion der uniformierten Polizei im Ministerium für Inneres sowie auf österreichischer Seite das Bundesministerium für Inneres, Abteilung III/16, zuständig.
Geschehen zu Spielfeld, am 29. Juni 1996 in zwei Urschriften, jede in slowenischer und deutscher Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
|