Uredba o ratifikaciji sporazuma o zaposlovanju detaširanih delavcev iz Republike Slovenije v Zvezni republiki Nemčiji
OBJAVLJENO V: Uradni list RS (mednarodne) 3-9/1992, stran 20 DATUM OBJAVE: 27.3.1992
VELJAVNOST: od 27.3.1992 / UPORABA: od 27.3.1992
RS (mednarodne) 3-9/1992
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Uradni list RS - Mednarodne pogodbe, št. 3/92
o ratifikaciji sporazuma o zaposlovanju detaširanih delavcev iz Republike Slovenije v Zvezni republiki Nemčiji
1. člen
2. člen
Bonn, den 10. 12. 1991
Sehr geehrte Frau Minister,
unter Bezug auf Ihren Brief vom 12. November 1991 beehre ich mich, Ihnen folgende Absprache über die Beschäftigung slowenischer Werkvertragsarbeitnehmer zwischen dem Bundesminister für Arbeit und Sözialordnung der Bundesrepublik Deutschland und dem Arbeitsminister der Republik Slowenien vorzuschlagen:
1. Die Zahl der Arbeitnehmer, die auf der Grundlage eines Werkvertrags zwischen slowenischen und deutschen Unternehmen für eine vorübergehende Tätigkeit in die Bundesrepublik Deutschland zusätzlich entsandt werden können (Werkvertragsarbeitnehmer), wird auf 1000 Arbeitnehmer festgesetzt Die Beschäftigung slowenischer Werkvertragsarbeitnehmer auf der Grundlage der bestehenden deutsch-jugoslawischen Vereinbarung über Werkvertragsarbeitnehmer bleibt hiervon unberührt.
2. Für die Beschäftigung der in Ziffer 1 Satz 1 genannten Werkvertragsarbeitnehmer gelten die Regelungen der bestehenden deutsch-jugoslawischen Vereinbarung über Werkvertragsarbeitnehmer sinngemäß mit der Maßgabe, daß zuständige Organ der Republik Slowenien eine Organisation bestimmt, die die festgelegte Zahl der Arbeitnehmer auf slowenische Unternehmen verteilt.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung, daß Sie diesem Vorschlag zustimmen. Sobald Ihre Zustimmung vorliegt, kann die Absprache in Kraft treten. Aufgrund des in der Sache zwischen Minister-präsident Peterle und Bundeskanzler Dr. Kohl geführten Gesprächs darf ich von Ihrem Einverständnis ausgehen, daß die Absprache bereits, vor Ihrem Inkrafttreten vorläufig angewandt wird. Ich habe den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg entsprechend unterrichtet und gebeten, die verwaltungsmäßigen Voraussetzungen dafür zu schaffen.
Genehmigen Sie, Frau Minister, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Blüm, e. h.
Exzellenz, sehr geehrter Herr Bundesminister!
Ich beehre mich, Ihnen den Erhalt Ihres Briefes vom 10. 12. 1991 zu bestätigen und seinen Wortlaut zu wiederholen:
»Unter Bezug auf Ihren Brief vom 12. November 1991 beehre ich mich, Ihnen folgende Absprache über die Beschäftigung slowenischer Werkvertragsarbeitnehmer zwischen dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung der Bundesrepublik Deutschland und dem Arbeitsminister der Republik Slowenien vorzuschlagen:
1. Die Zahl der Arbeitnehmer, die auf Grundlage eines Werkvertrags zwischen slowenischen und deutschen Unternehmen für eine vorübergehende Tätigkeit in die Bundesrepublik Deutschland zusätzlich entsandt werden können (Werkvertragsarbeitnehmer), wird auf 1000 Arbeitnehmer festgesetzt. Die Beschäftigung slowenischer Werkvertragsarbeitnehmer auf der Grundlage der bestehenden deutsch-jugoslawischen Vereinbarung über Werkvertragsarbeitnehmer bleibt hiervon unberührt.
2. Für die Beschäftigung der in Ziffer 1 Satz 1 genannten Werkvertragsarbeitnehmer gelten die Regelungen der bestehenden deutsch-jugoslawischen Wereinbarung über Werkvertragsarbeitnehmer sinngemäß mit der Maßgabe, daß das zuständige Organ der Republik Slowenien eine Organisation bestimmt, die die festgelegte Zahl der Arbeitnehmer auf slowenische Unternehmen verteilt.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung, daß Sie diesem Vorschlag zustimmen. Sobald Ihre Zustimmung vorliegt, kann die Absprache in Kraft treten. Aufgrund des in der Sache zwischen Ministerpräsident Peterle und Bundeskanzler Dr. Kohl geführten Gesprächs darf ich von Ihrem Einverständnis ausgehen, daß die Absprache bereits vor ihrem Inkrafttreten vorläufig angewandt wird. Ich habe den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg entsprechend unterrichtet und gebeten, die verwaltungsmäßigen Voraussetzungen dafür zu schaffen.«
Ich beehre mich Ihnen zu bestätigen, daß wir Ihrem Vorschlag und der Art seines Inkrafttretens zustimmen. Gleichzeitig teilen wir Ihnen mit, daß das Ministerium für Arbeit die Funktion des zuständigen Verbindungsorgans der Republik Slowenien übernehmen wird. Uber eventuelle Änderungen werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Genehmigen Sie, Herr Bundesminister, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung. Mit freundlichen Grüßen.
Ihre
Jožica Puhar e. h.
Ministerin für Arbeit